Korrekt und richtig gendern – wie geht das?

von | 9. Juli 2020 | Gendern im Journalismus, Innenansicht, Sprachpolitik

Die einen spielen mit Sprache und testen täglich neu, wie sie für mehr Geschlechtergerechtigkeit sorgen können – vor Kamera und Mikrofon oder auch in ihren Texten. Die anderen sind (noch) unsicher und fragen – wie geht das: Korrekt gendern? Sie fragen unter anderem uns. Zum einjährigen Bestehen von Genderleicht.de möchte ich als Projektleiterin hier mal darlegen, dass es „korrektes Gendern“ eigentlich gar nicht gibt.

 Blogpost im März 2021 aktualisiert

Gendern frei Schnauze?

Im Textlabor wurde uns kürzlich wieder die Frage gestellt: Darf ich gendern? Aber ja, bitte gerne! In der Sprache etwas Neues ausprobieren, zu ganz neuen Gender-Lösungen finden, das kann und darf niemand verbieten. Experimente sind erlaubt. Ein Gesetz zum Schutz der deutschen Sprache, wie von manchen gewünscht und gefordert, gibt es, anders als in Frankreich und Polen, in Deutschland nicht.

Es ist die Verständlichkeit, die allen Sprachspielereien eine natürliche Grenze setzt. Verstehen mich andere überhaupt, wenn ich zum Beispiel versuche, die grammatikalische Unterscheidung von weiblich und männlich durch konsequentes Sprechen mit sachlichem Geschlecht (das Mann, das Frau, das Bruder, das Tante) auszuhebeln? Solche Sprachexperimente setzen sich nicht durch. Im schlimmsten Fall lösen sie Wut und Empörung aus.

Aber halt, warum so aggressiv? Sprache ist ständig im Wandel, das ist einfach so. Wir sprechen heute anders als vor 50 Jahren. Die Weiterentwicklung der Sprache ist ein hoch demokratischer Prozess, denn die Mehrheit entscheidet, was funktioniert und was so zur Sprachnorm wird. Wir müssen zum Beispiel hinnehmen, dass der Genitiv zunehmend vom Dativ verdrängt wird. Diesen Prozess können wir sprachliebend beweinen und persönlich mit korrektem Einsatz des Genitivs gegenhalten. Aufhalten lässt sich die Entwicklung nicht. Genauso wenig wie „das Gendern“.

 

Wer legt die Regeln zum Gendern fest?

Eine sehr deutsche Eigenschaft ist der Hang, für alles und jedes Regeln haben zu wollen. Das ist auch gut so, denn Regeln zu Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung helfen, die Einheitlichkeit der Sprache zu erhalten – und damit die Verständigungsfähigkeit von rund 130 Millionen Menschen im deutschen Sprachraum.

Der Duden

Das amtliche Regelwerk ist der Duden? Falsch gedacht. Seit der Rechtschreibreform von 1996 ist der Duden nur noch das meistverkaufte Rechtschreibwörterbuch mit einem „ideellen“ Monopol. Das amtliche Regelwerk selbst ist via „Rat für deutsche Rechtschreibung“ beim „Institut für Deutsche Sprache“ online einsehbar. Die Orthographie ist also geregelt, für die Grammatik gibt es keine vergleichbare Institution. Hier hilft der Duden mit wohlbedachten Ratschlägen und Empfehlungen weiter. Der Duden bleibt also, was er ist: ein handlicher und verlässlicher Ratgeber für richtiges und korrektes Schreiben.

Interessanterweise ist er einem fortwährenden Veränderungsprozess unterworfen. Immer neue Wörter nimmt er auf, wie zum Beispiel Anglizismen, die eingedeutscht den Weg in unseren Wortschatz finden. Oder der Duden sagt, auf Grundlage wissenschaftlicher Expertise sei es richtig, weibliche Endungen an Personenbezeichnungen anzuhängen: die Userin, die Vorständin, die Gästin. In der im August 2020 erschienenen 28. Ausgabe gibt es nun eine tabellarische Übersicht zu geschlechtergerechten Schreibweisen, auch online nachzulesen – und mit einer Klarstellung: Für das Gendern gibt es keine Norm.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung

Eine zentrale Instanz staatlicher Sprachenpolitik existiert in Deutschland nicht. Auch der Rat für deutsche Rechtsschreibung hat keine derartige Regelungsmacht, wie er selbst erklärt. Er begleitet dennoch wirkmächtig die sprachpolitische Meinungs- und Willensbildung über Sprachgebrauch und Sprachveränderung. So warteten im Herbst 2018 viele Sprachinteressierte gespannt auf seine Entscheidung zum Gendersternchen. Die versammelten Expertinnen und Experten aber befanden: Die gesellschaftliche Diskussion um Schreibweisen zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Geschlechter sei nicht abgeschlossen. Das Gremium entschied sich klug für die weitere Beobachtung der Sprachentwicklung. Es gab der Sprachgemeinschaft allerdings mit auf den Weg, dass geschlechtergerechte Texte sachlich korrekt, verständlich und lesbar, rechtssicher und eindeutig sowie gut vorlesbar sein sollten. Der Rat hat bei seiner Sitzung am 26.3.2021 seine Haltung zu Genderzeichen nochmal bekräftigt.

Der Deutsche Sprachrat

Ähnlich im Titel, aber mit anderen Aufgaben betraut: Der Deutsche Sprachrat. Der Zusammenschluss der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfDS), des Goethe Instituts (GI), des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) und des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) hat die Aufgabe, durch Sensibilisierung die Sprachkultur im In- und Ausland zu fördern. Eines stellt er klar: Gesetzliche Schutzbestimmungen wären für die positive Weiterentwicklung der deutschen Sprache nicht geeignet.

Die Deutsche Gesellschaft für deutsche Sprache

In einer Pressemitteilung im August 2020 hat die GfdS nochmal darauf hingewiesen, dass Gendersternchen, Gender-Gap, Gender-Doppelpunkt und andere Wortzusätze mit den Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht konform sind. Wer offizielle Texte verfasse, solle darauf verzichten. Privat könnten dagegen alle schreiben, wie sie wollen, das sagt die GfdS ausdrücklich. Im Klartext: Wer sich an die amtlichen Rechtschreibregeln halten muss, etwa in der Schule, sollte auf Gendersternchen und Co. verzichten. Im Übrigen unterstützt die GfdS das diskriminierungsfreie Schreiben, z.B. mit eigenen Leitlinien für geschlechtergerechten Sprachgebrauch. Leitlinien, mehr nicht!

 

Verdammt, wo gibt es denn nun Gender-Regeln?

2017 erschien im Dudenverlag der Ratgeber „Richtig gendern“. Die Linguistinnen Prof. Dr. Gabriele Diewald und Dr. Anja Steinhauser weisen in ihrer Einleitung darauf hin, dass sie keine Normen setzen. Der Grund: Es gäbe schlichtweg im Bereich der geschlechtergerechten Sprache keine Normen wie zum Beispiel bei der Rechtschreibung.

Der schmale gelbe Band im bekannten Duden-Layout diskutiert dennoch vor dem Hintergrund orthographischer Regeln die Möglichkeiten gendergerechten Schreibens. Rechtschreibregeln setzen dem Gendern Grenzen: Sprachveränderungen müssen sich einpassen in Sprachgewohnheiten, deren „Regel-Mäßigkeit“ die Rechtschreibung festhält.

Die Grenzen sind jedoch dehnbar. Das ist an dem Phänomen der Partizipien zu beobachten. Wörter wie Studierende, Teilnehmende oder Forschende entwickeln sich derzeit zu geschlechtsneutralen Oberbegriffen. Das geht nicht ohne Streit ab, dabei haben Partizip-Konstruktionen wie Auszubildende, Reisende und Vorstandsvorsitzende schon lange Eingang in den täglichen Sprachgebrauch genommen.

 

Sprachleitfäden sind nur ein Anhaltspunkt

Es gibt eine Vielzahl von Anleitungen, Empfehlungen und Sprachleitfäden, die die Möglichkeiten des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs aufzeigen. Viele wurden schon vor Jahren von Universitäten und Gewerkschaften herausgegeben. Mancher Tipp ist überholt. Schließlich mussten im Oktober 2017, mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option, neue Wege zur sprachlichen Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt jenseits der Binarität von Mann und Frau gefunden werden. Gendersternchen, Gender-Gap und Gender-Doppelpunkt bieten sich als Möglichkeit an; sie werden bereits vielfach eingesetzt, aber sie haben durchaus ihre Tücken.

Auch Genderleicht.de hat Schreibtipps zusammengestellt, übrigens auf Grundlage orthografischer Regeln. Uns ist insbesondere daran gelegen, journalistische Profis darin zu unterstützen, geschlechtergerechte Formulierungen zu finden. Dies ist nicht exklusiv gemeint, Angehörige anderer Berufsgruppen können sich ebenfalls die hilfreichen Tipps herunterladen und auf den Schreibtisch legen.

 

Genderstandards für Institutionen

All diese Schreibhilfen sind für die Privatperson reine Empfehlungen, für Journalistinnen und Journalisten übrigens auch. Wer mag, kann sie beherzigen. Etwas anderes ist, wenn eine Institution, ein Unternehmen oder eine Verwaltung den Schriftverkehr vereinheitlichen will. Sie legen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bindende Sprachregelungen vor. Diese Genderstandards, über die wir schon berichtet haben, sorgen zum Beispiel dafür, dass die Stadtverwaltungen von Hannover oder Kiel in ihren Mitteilungen den Genderstern verwenden, Lübeck nimmt den Gender-Doppelpunkt.

 

… und im Gesetz?

Interessant ist auch, inwieweit im juristischen Bereich Vorgaben gemacht werden. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeiten gibt es seit 2006, aber es wird, wie es scheint, zu wenig beachtet. Es bezieht sich auf das Bundesgleichstellungsgesetz (§ 42 Absatz 5 Satz 2 GGO, § 1 Absatz 2) und erklärt: „Gesetzentwürfe sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen“. In Kapitel 1.8. erklärt es sehr sachlich, wie in allen Arten von gesetzlichen Texten für sprachliche Gleichbehandlung gesorgt werden kann.

Ebenso lohnend ist ein Blick in die Guidelines Geschlechterneutraler Sprachgebrauch im Europäischen Parlament von 2018. Wie so oft geht die EU mit gutem Beispiel voran. Zur Aufgabe des Europäischen Parlamentes als Rechtssetzungsorgan heißt es: „Unter Beachtung des Gebots der Eindeutigkeit sollte ein Sprachgebrauch, der sich nicht durch Geschlechterinklusion auszeichnet, insbesondere das generische Maskulinum, in Rechtsakten so weit wie möglich vermieden werden.“

Nun ist Sachsen vorgeprescht und wird landeseigene Gesetze und Rechtsverordnungen in einer geschlechtergerechten Sprache formulieren. Wir dürfen gespannt sein, wie es gelingt, die Fallstricke der maskulin geprägten Rechtssprache zu umgehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat unterdessen die Gelegenheit ausgeschlagen, ein bahnbrechendes Urteil zur geschlechtergerechten Sprache zu fällen. Marlies Krämer, berühmt geworden für ihren Wunsch, auf einem Sparkassenformular als Kundin, und nicht als Kunde, angesprochen zu werden, hatte den Gang bis vor das höchste deutsche Gericht angetreten. Ende Mai hat ein Gremium aus drei männlichen Richtern jedoch schon die Zulässigkeit der Klage verneint. Die Klägerin habe sich nicht hinreichend damit auseinandergesetzt, dass das Grundgesetz selbst im generischen Maskulinum formuliert sei. Eine Entscheidung, die insbesondere Juristinnen empört hat (siehe auch: Stellungnahme der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig).

 

Korrekt gendern mit Genderleicht.de

Ich komme zur Besonderheit des Genderns zurück: Es lässt sich nicht von oben verordnen. Die Sprachgemeinschaft muss es wollen. Und siehe da: Mehr und mehr ist Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache der Wunsch von vielen. Die probieren einfach aus, was geht und was nicht. Das beobachten wir auch in den Medien.

Wer journalistisch arbeitet, liebt Sprache. Sie ist unser Werkzeug und wir pflegen es. Als Projekt des Journalistinnenbundes präsentiert Genderleicht.de wie diskriminierungsfreie Sprache, also Gendern, im Journalismus funktionieren kann. Auf der Website zeigen wir die großen Linien, im Textlabor tasten wir uns an die Lösung von kniffeligen Detailproblemen heran.

Nach all den vorgestellten Regeln und Nichtregeln bleibe ich dabei: Es gibt kein „korrektes“ Gendern. Einfach weil es kein festes Regelwerk gibt. Und das ist auch gut so.

Ein Grund zum Feiern

Presseerklärung zu den Erfolgen im ersten Jahr von Genderleicht.de: Immer mehr Medien gendern!

Portrait Christine Olderdissen

© Katrin Dinkel

Christine Olderdissen

Genderleicht & Bildermächtig Projektleiterin

Als das erste Mal eine Interviewpartnerin mit dem Glottisschlag sprach, war das für sie ein Signal: Schluss mit dem generischen Maskulinum, lieber nach einer sprachlichen Alternative suchen. Eine einfache und elegante Lösung findet sich immer. Lange Zeit Fernsehjournalistin galt ihr Augenmerk schon immer der Berichterstattung ohne Stereotype und Klischees.

Ideen und Impulse

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Gezeichnete Glaskolben wie aus einem Chemielabor weisen auf das Serviceangebot des Textlabors hin: Hier bespricht das Team Genderleicht knifflige Textfragen.

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